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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Siehe unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 Artikel 1: Definitionen

1.1 Ferienunterkunft: Ferienhaus, Villa, Apartment oder Penthouse.

1.2 Unternehmer: das Unternehmen, die Einrichtung oder Vereinigung, die die Ferienunterkunft dem Gast zur Verfügung stellt.

1.3 Gast: die Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag über die Nutzung der Ferienunterkunft abschließt.

1.4 Mitgast: die im Vertrag zusätzlich aufgeführte(n) Person(en).

1.5 Dritter: jede andere Person, die weder Gast noch Mitgast ist.

1.6 Vereinbarter Preis: die Vergütung für die Nutzung der Ferienunterkunft.

1.7 Kosten: sämtliche Kosten des Unternehmers, die mit der Vermietung der Ferienunterkunft verbunden sind.

1.8 Informationen: schriftliche oder elektronische Angaben über die Nutzung der Ferienunterkunft, die Einrichtungen und die für den Aufenthalt geltenden Regeln.

1.9 Schlichtungskommission: Geschillencommissie Recreatie in Den Haag.

1.10 Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrages durch den Gast vor dem Anreisedatum.

1.11 Streitigkeit: eine Beschwerde des Gastes gegenüber dem Unternehmer, die nicht zur Zufriedenheit beider Parteien gelöst wurde.


Artikel 2: Vertragsinhalt

2.1 Der Unternehmer stellt dem Gast eine Ferienunterkunft ausschließlich zu Erholungszwecken und nicht zum dauerhaften Wohnen für den vereinbarten Zeitraum und zum vereinbarten Preis zur Verfügung.

2.2 Der Unternehmer stellt dem Gast vor Abschluss des Vertrages alle relevanten Informationen über die Ferienunterkunft zur Verfügung.

2.3 Ändern sich diese Informationen nach Vertragsabschluss wesentlich, informiert der Unternehmer den Gast rechtzeitig schriftlich oder elektronisch.

2.4 Weichen die geänderten Informationen wesentlich von den bei Vertragsabschluss verfügbaren Informationen ab, hat der Gast das Recht, den Vertrag kostenfrei zu stornieren.

2.5 Der Gast ist verpflichtet, den Vertrag sowie die dazugehörigen Informationen einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass Mitgäste und Besucher dies ebenfalls tun.


Artikel 3: Dauer und Ende des Vertrages

3.1 Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des vereinbarten Aufenthaltszeitraums, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.


Artikel 4: Preis und Preisänderungen

4.1 Der Preis wird auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Reservierung geltenden Tarife vereinbart.

4.2 Entstehen nach Festlegung des vereinbarten Preises zusätzliche Kosten aufgrund von Änderungen von Steuern, Abgaben oder anderen behördlichen Maßnahmen, die sich unmittelbar auf die Ferienunterkunft oder den Gast beziehen, können diese Kosten dem Gast in Rechnung gestellt werden.


Artikel 5: Zahlung

5.1 Bei der Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % der gesamten Aufenthaltskosten fällig. Die Reservierung wird verbindlich, sobald die Anzahlung eingegangen ist.

5.2 Der Restbetrag der Aufenthaltskosten ist spätestens 14 Tage vor dem Anreisedatum vollständig zu bezahlen.

5.3 Erfolgt die Reservierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Anreisedatum, ist der gesamte Betrag sofort bei der Reservierung fällig.

5.4 Wird eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, ist der Unternehmer berechtigt, die Reservierung zu stornieren. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Artikel 6.

5.5 Alle Preise werden standardmäßig in US-Dollar (USD) angegeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

5.6 Etwaige Währungsumrechnungen durch Banken, Kreditkartenunternehmen oder Zahlungsdienstleister liegen außerhalb der Verantwortung des Unternehmers.

5.7 Kosten, die durch Rückbuchungen oder nicht einziehbare Zahlungen entstehen, gehen zu Lasten des Gastes.


Artikel 6: Stornierung

6.1 Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden. Als Stornierungsdatum gilt das Datum des Eingangs der Stornierung beim Unternehmer.

6.2 Bei einer Stornierung mehr als 14 Tage vor dem Anreisedatum erhält der Gast eine vollständige Rückerstattung aller bereits geleisteten Zahlungen.

6.3 Bei einer Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Anreisedatum bleiben 50 % der gesamten Aufenthaltskosten geschuldet.

6.4 Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Anreisedatum bleiben 100 % der gesamten Aufenthaltskosten geschuldet.

6.5 Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung (No-Show) bleiben 100 % der gesamten Aufenthaltskosten geschuldet.

6.6 Bei vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder nicht vollständiger Nutzung des reservierten Aufenthalts erfolgt keine Rückerstattung.

6.7 Eventuelle Rückerstattungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Bearbeitung der Stornierung über dieselbe Zahlungsmethode, mit der die ursprüngliche Zahlung erfolgt ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


Artikel 7: Nutzung durch Dritte

7.1 Die Nutzung der Ferienunterkunft durch andere Personen als den Gast und die angegebenen Mitgäste ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmers gestattet.

7.2 Der Gast bleibt jederzeit für das Verhalten von Mitgästen und Besuchern verantwortlich.


Artikel 8: Vorzeitige Abreise des Gastes

8.1 Der Gast schuldet den vollständigen Preis für den vereinbarten Aufenthaltszeitraum.


Artikel 9: Vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Unternehmer und Räumung

9.1 Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Gast, Mitgäste und/oder Dritte die Verpflichtungen aus dem Vertrag, die Hausordnung oder gesetzliche Vorschriften nicht einhalten.

9.2 Der Unternehmer kann den Vertrag ebenfalls kündigen, wenn der Gast oder seine Begleitung andere Gäste, Anwohner oder den Unternehmer belästigt oder stört.

9.3 In dringenden Fällen kann auf eine vorherige Verwarnung verzichtet werden.

9.4 Nach Beendigung des Vertrages ist die Ferienunterkunft unverzüglich zu verlassen.

9.5 Der Gast bleibt verpflichtet, den vollständigen vereinbarten Preis zu zahlen.


Artikel 10: Gesetze und Vorschriften

10.1 Der Unternehmer trägt dafür Sorge, dass die Ferienunterkunft den geltenden Sicherheits- und Umweltvorschriften entspricht.

10.2 Der Gast, die Mitgäste und Besucher sind verpflichtet, alle Sicherheitsvorschriften und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Artikel 11: Instandhaltung und Nutzung

11.1 Der Unternehmer sorgt dafür, dass sich die Ferienunterkunft bei der Ankunft in ordnungsgemäßem Zustand befindet.

11.2 Der Gast hat die Ferienunterkunft und deren unmittelbare Umgebung während des Aufenthalts sorgfältig zu nutzen.

11.3 Es ist nicht gestattet, ohne Zustimmung Änderungen an der Ferienunterkunft, dem Inventar oder dem Grundstück vorzunehmen.

11.4 Schäden oder Mängel sind dem Unternehmer unverzüglich zu melden.


Artikel 12: Haftung

12.1 Der Unternehmer haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Schäden an Eigentum des Gastes, der Mitgäste oder Dritter, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmers vor.

12.2 Der Unternehmer haftet nicht für Schäden infolge höherer Gewalt, einschließlich extremer Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Versorgungsstörungen oder anderer Umstände außerhalb seines Einflussbereichs.

12.3 Der Gast haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, Mitgäste oder Besucher an der Ferienunterkunft, dem Inventar oder Eigentum des Unternehmers verursacht werden.

12.4 Schäden sind dem Unternehmer unverzüglich zu melden.


Artikel 13: Streitbeilegung

13.1 Der Gast und der Unternehmer sind an Entscheidungen der Schlichtungskommission gebunden.

13.2 Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt niederländisches Recht.

13.3 Ausschließlich die Schlichtungskommission oder ein niederländisches Gericht ist zur Entscheidung solcher Streitigkeiten zuständig.

13.4 Streitigkeiten über den Abschluss oder die Durchführung dieses Vertrages müssen spätestens zwölf Monate nach Einreichung der Beschwerde durch den Gast schriftlich geltend gemacht werden.

13.5 Möchte der Unternehmer eine Streitigkeit der Schlichtungskommission vorlegen, muss er den Gast zunächst schriftlich auffordern, innerhalb von fünf Wochen mitzuteilen, ob er mit einer Behandlung durch die Schlichtungskommission einverstanden ist.

13.6 Soweit diese Bedingungen auf die Schlichtungskommission verweisen, kann die Streitigkeit auch einem Gericht vorgelegt werden.

13.7 Hat der Gast die Streitigkeit der Schlichtungskommission vorgelegt, ist der Unternehmer an diese Wahl gebunden.

13.8 Für die Behandlung von Streitigkeiten gilt die Verfahrensordnung der Geschillencommissie Recreatie.


Artikel 14: Erfüllungsgarantie

14.1 RECRON übernimmt die Verpflichtungen eines RECRON-Mitglieds gegenüber dem Gast, die diesem durch eine verbindliche Entscheidung der Schlichtungskommission auferlegt wurden, sofern das betreffende Mitglied dieser Entscheidung nicht fristgerecht nachkommt.

14.2 Die Erfüllungsgarantie gilt nicht, wenn dem Unternehmer Zahlungsaufschub gewährt wurde, er für insolvent erklärt wurde oder seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat, bevor der Gast die formellen Voraussetzungen für die Einleitung eines Verfahrens erfüllt hat.

14.3 Wird dem Unternehmer Zahlungsaufschub gewährt oder wird er insolvent, übernimmt RECRON die Verpflichtungen des Unternehmers bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 € pro Streitfall gemäß den Bedingungen der RECRON-Erfüllungsgarantie.

14.4 Kommt der Unternehmer einer verbindlichen Entscheidung über eine Entschädigungszahlung nicht nach, übernimmt RECRON gegen Abtretung der Forderung die Zahlungsverpflichtung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € pro Streitfall.

14.5 Kommt der Unternehmer einer verbindlichen Entscheidung über ein Gebot oder Verbot nicht nach, kann der Gast die Erfüllung verlangen oder eine Ersatzentschädigung gemäß den geltenden RECRON-Regelungen festsetzen lassen.

14.6 Legt der Unternehmer die verbindliche Entscheidung innerhalb von zwei Monaten nach deren Datum einem Zivilgericht zur Überprüfung vor, wird die Erfüllung durch den Unternehmer und RECRON ausgesetzt, bis das Gericht entschieden hat.

14.7 Für die Inanspruchnahme der Erfüllungsgarantie muss der Gast einen schriftlichen Antrag bei RECRON stellen.